Herzlich
willkommen

in der Steuerberatungskanzlei
Krämer-Wagner in Leverkusen.

» Wir freuen uns über Ihren Besuch und
wünschen einen informativen Aufenthalt. «

Herzlich
willkommen

in der Steuerberatungskanzlei
Krämer-Wagner in Leverkusen.

» Wir freuen uns über Ihren Besuch und
wünschen einen informativen Aufenthalt. «

Motivation – Kompetenz – Weitsicht

MKW steht für umfassende steuerrechtliche Beratung auf höchstem Niveau. Gegründet vor mehr als 30 Jahren haben wir durch konsequente und stetige Weiterentwicklung in Verbindung mit unternehmerischem Know-How umfangreiche Fachkompetenz im Bereich des Unternehmens- und Steuerrechts erworben.

Wir beraten kleine und mittelständische Kapitalgesellschaften, Familienunternehmen, Einzelunternehmen/Freiberufler und Personengesellschaften, Existenzgründer sowie Privatpersonen.

Unser Ziel ist es, Ihnen im steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf Ihre unternehmerische Kernkompetenz konzentrieren können. Dabei ist eine unserer Stärken, dass wir stets höchstmotiviert, kompetent und weitsichtig handeln.

Lösungen aus einer Hand

Um unseren Mandanten über unsere steuerlichen Beratungsdienstleistungen hinaus einen echten Mehrwert zu bieten, pflegen wir langjährige Kooperationen mit kompetenten Partnern.

Robert Sebastian Wagner

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Wagner ist unser Ansprechpartner in arbeits-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er des Weiteren Unternehmen und auch Privatpersonen in wirtschaftlichen Krisensituationen.

Als Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht verfügt Herr Wagner über vertiefte Kenntnisse im Steuerstraf- und Verfahrensrecht. In diesem Zusammenhang ist Rechtsanwalt Wagner in der Lage, Sie kompetent und engagiert in Streitfällen mit den Finanzbehörden vor dem Finanzgericht oder als Verteidiger in Steuerstrafsachen zu vertreten.

Persönliche Besprechungstermine können mit Herrn Wagner in unseren Räumlichkeiten in Leverkusen, in seinen Räumen in Krefeld oder aber ggf. in Ihren Räumen durchgeführt werden.

Demirel - Henneke-Sellerio Özdogan

MDK Rechtsanwälte

Bei Beratungsbedarf in nachfolgenden Rechtsgebieten steht uns die Kanzlei MDK Rechtsanwälte zur Verfügung:

 
  • Miet- und Wohneigentumsrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht
  • Internetrecht
  • Gewerblicher Rechtschutz

Zahlen sind genau Ihr Ding? Dann bereichern Sie unser junges und modernes Steuerteam.

Mehr erfahren
Krämer - Wagner | Die Steuerberatungskanzlei in Leverkusen bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in den Bereichen Steuern, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Betriebswirtschaft und Existenzgründung.

Leistungen

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in den Bereichen Steuern, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Betriebswirtschaft und Existenzgründung.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedenster Branchen:

 
  • Dienstleistungsunternehmen, Handwerk, Handelsunternehmen, verarbeitendes Gewerbe
  • Freiberufler (Ingenieure, Rechtsanwälte und Heilberufe)
  • Grundstücks- und Erbengemeinschaften

Wir betreuen unsere Mandate regional in Leverkusen, im Rheinisch-Bergischen Kreis, Köln und auch deutschlandweit.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind im stetigen Wandel und bedürfen einer sorgfältigen Analyse und Planung der Auswirkungen. Daher ist es uns besonders wichtig die aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Hier ein Auszug aus unserem Beratungskatalog:

 
  • Einkommensteuererklärung / Arbeitnehmerveranlagung
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Beratung in erbschaftsteuerlichen und schenkungssteuerlichen Angelegenheiten
  • Erstellung von Erbschaft-/ Schenkungsteuererklärungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge und Beratung im Rahmen der Unternehmensgründung oder des Unternehmensverkaufs
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Führung von Einspruchsverfahren
  • Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen, Fristverlängerungen, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden
  • Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen

Die steueroptimale Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Jedoch werden auch die Auswirkungen auf das Ratingverfahren der Kreditinstitute nicht aus den Augen verloren. Der Jahresabschluss wird im persönlichen Gespräch erläutert, um neben den Zahlen der Vergangenheit auch über das Zahlenwerk der kommenden Perioden informiert zu sein. Denn nur wer auch über die voraussichtliche Zukunft informiert ist, wird auch die richtigen unternehmerischen Entscheidungen treffen können.

 
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und ggf. gesonderte steueroptimierte Jahresabschlüsse nach Steuerrecht
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Übernahme der elektronischen Offenlegungspflicht Ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Ihre Finanzbuchhaltung ist bei uns mehr als nur die Grundlage für die Steuerdeklaration. Vielmehr dient sie für Sie als Unternehmer als auch für uns als Berater als Grundlage der Unternehmenssteuerung und -kontrolle.

 
  • Einrichtung der Finanzbuchführung
  • Prüfung der Finanzbuchführungsunterlagen auf Vollständigkeit
  • Prüfung der Buchhaltungsbelege auf formelle Richtigkeit und Hinweis auf formelle Fehler
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen
  • Erstellung monatlicher Auswertungen (betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen- und Saldenliste)
  • Erstellung einer Offenen-Posten-Buchführung
  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung (monatlich oder jährlich)

Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn Sie Ihre Buchhaltung in Ihrem Unternehmen durchführen möchten. Hier können wir Sie bei der Softwareauswahl beraten, Ihre Mitarbeiter einarbeiten und bei Buchungsfragen zur Seite stehen sowie die Schnittstelle zu unserer Kanzlei einrichten.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen auch die zukunftsorientierte digitale Buchführung an.

Sie stellen uns die Belege durch Einscannen oder per Fax zur Verfügung. Die Belege werden automatisch digitalisiert und online gespeichert. Durch den direkten Zugriff auf Ihre Belege können wir diese nach einem mit Ihnen abgestimmten Rhythmus zeitnah buchen. Somit besteht für Sie die Möglichkeit Ihre Buchführung zeitnah auszuwerten. Ein Vorteil ist, dass Ihre Originalbelege in Ihrem Unternehmen verbleiben.

Die Lohnbuchhaltung verursacht in jedem Unternehmen einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten. Insbesondere das Vorhalten laufend aktualisierter Software und die ständige Weiterbildung von Mitarbeitern sind hierbei die großen Kostenfaktoren.

In diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne als Alternative zur Verfügung und bieten:

 
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenfühung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, Lohnsteuerjahresbescheinigungen, Anträge auf Erstattung nach dem AAG, Arbeitsbescheinigungen usw.
  • Durchführung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten

Die Anforderungen an das Unternehmensmanagement werden immer umfangreicher. Daher ist eine fundierte Wirtschaftsberatung für uns untrennbar mit den Leistungen einer guten Steuerberatung verbunden.

 
  • Existenzgründungsberatung
  • Finanzierungsberatung
  • Finanz-, Erfolgs- und Liquiditätsplanung
  • Beratung und Unterstützung bei Businessplänen

Aktuelle Steuer-Schlagzeilen

Frist für Steuerermäßigung nach dem Erbfall beginnt regelmäßig mit dem Tod des Erblassers

Hinterlässt eine verstorbene Person Vermögen sowie einen oder mehrere Erben, haben diese eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Unter Berücksichtigung ...


Mehr dazu hier ...

 

Kein unbeschränkter Sonderausgabenabzug privater Zusatzkrankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte neben ihren Beiträgen zu gesetzlichen Krankenversicherungen nicht zusätzlich Beiträge zu weiteren ...


Mehr dazu hier ...

 

Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat in 2. Instanz entschieden, dass die an Unternehmen und Selbstständige im Frühjahr 2020 ausgezahlte „Soforthilfe ...


Mehr dazu hier ...